FAQ – Häufig gestellte Fragen2020-11-29T10:23:54+01:00
Ich kann meinen Termin nicht wahrnehmen, muss ich absagen?2020-11-29T10:18:24+01:00

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um kurze Nachricht beziehungsweise Absage. So können wir die Termine für andere Patienten nutzen und die Wartezeiten verkürzen. Danke für Ihr Verständnis! Wir behalten uns vor ein entsprechendes Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen.

Ich möchte besondere Blutwerte bestimmen lassen?2020-11-29T10:17:50+01:00

Blutwerte außerhalb der Kassenärztlichen Leistung (z.B.: Vitamin D / Vitamin B12 / PSA usw.) sind Selbstzahlerleistungen, die über die PVS in Rechnung gestellt werden.

Gesundheitsuntersuchung (Check-up)?2020-11-29T10:17:21+01:00

Wie von den Krankenkassen genehmigt, kann diese ab dem 35. Lebensjahr alle 3 Jahre durchgeführt werden. Außerhalb dieses Zeitraums, kann falls gewünscht, eine Gesundheitsuntersuchung als Privatleistung angeboten werden.

Ich möchte eine Blutentnahme?2020-11-29T10:16:52+01:00

Eine evtl. Blutentnahme ist nur nach ärztlicher Anordnung möglich. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Sprechstundentermin.

Kann ich medizinische Fragen via E-Mail mit den Ärztinnen besprechen?2020-11-29T10:16:22+01:00

Leider können wir E-Mails mit Fragen zu Erkrankungen und Krankengeschichten etc. nicht via E-Mail beantworten. Um solche Themen zu besprechen buchen Sie bitte einen Sprechstundentermin.

Videosprechstunde?2022-08-03T16:13:20+02:00

Eine Alternative für den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt ist die Konsultation per Video. Sie ist bei fast allen Indikationen möglich.

Hierzu buchen Sie einfach online einen Videosprechstunden-Termin. Bitte halten Sie Ihre Versichertendaten bereit.

Sie benötigen:

  • Internetanbindung
  • PC, Tablet oder Smartphone mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher
Darf eine Krankschreibung / Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) rückwirkend ausgestellt werden?2020-11-29T10:14:49+01:00

Dies ist nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt und maximal für 3 Tage rückwirkend möglich. Es muss in jedem Fall nachvollziehbar sein, dass der Patient vorher bereits arbeitsunfähig erkrankt war.

Gibt es auch ein E-Rezept?2020-11-29T10:14:03+01:00

E-Rezepte bieten wir an. Bisher ist dies nur für Privatrezepte möglich. Im Jahr 2021 erwarten wir eine Erweiterung auf Kassenrezepte.

Wie kann ich ein Rezept bestellen?2020-11-29T10:13:29+01:00

Mit dem Kontaktformular können Sie ein Rezept für Wiederholungsmedikationen bzw. Dauerverordnungen vorbestellen. In der Regel ist Ihre Bestellung nach 48 Stunden an regulären Arbeitstagen bearbeitet, wenn alle Angaben vollständig sind. Das Rezept muss mit der Versichertenkarte abgeholt werden.

Wie lange ist ein Rezept gültig?2020-11-29T10:12:55+01:00

Ein Rezept ist einen Monat nach Ausstellungsdatum gültig.

Wie kann ich eine Überweisung bestellen?2020-11-29T10:02:19+01:00

Mit den Kontaktformular können Sie als praxisbekannter Patient können eine Überweisung zu einem Facharzt anfordern. Bitte beachten Sie, dass je Quartal nur eine Überweisung pro Fachrichtung ausgestellt werden kann. Geben Sie bitte den Überweisungsgrund und die Fachrichtung an. In der Regel ist Ihre Bestellung nach 48 Stunden an regulären Arbeitstagen bearbeitet, wenn alle Angaben vollständig sind. Die Überweisung muss mit der Versichertenkarte abgeholt werden.

Wie lange ist eine Überweisung gültig?2020-11-29T10:01:49+01:00

Eine Überweisung ist für das ganze Quartal gültig.

Wie kann ich einen Termin ausmachen?2020-11-29T10:00:55+01:00

Am besten vereinbaren Sie einen Termin online. Falls Sie das nicht können oder nicht möchten, dürfen Sie uns natürlich gerne telefonisch kontaktieren.

Was sind die Langzeitfolgen einer COVID-19-Erkrankung?2020-11-29T10:00:26+01:00

Aufgrund der Neuartigkeit des Virus und der Krankheit lassen sich momentan keine zuverlässigen Aussagen zu den Langzeitauswirkungen und möglichen Folgeschäden einer COVID-19-Erkrankung treffen.

Quelle:  https://www.zusammengegencorona.de/informieren/basiswissen-coronavirus/

Was ist der Unterschied zwischen SARS und SARS-CoV-2?2020-11-29T09:59:39+01:00

Das Akronym SARS steht für „Schweres Akutes Atemwegssyndrom”. Das Syndrom wurde erstmals im November 2002 entdeckt. Der SARS-Erreger stammt aus derselben Virusfamilie wie das neuartige Coronavirus. Das neuartige Coronavirus ähnelt dem SARS-Virus daher sehr. Aufgrund dieser engen Verwandtschaft wird das Virus als SARS-CoV-2 gennant.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen den Viren ist, dass bei SARS die Symptome häufig auftreten, bevor das Virus weiter übertragen werden kann. So lassen sich Infektionsketten leichter unterbrechen. Im Gegensatz dazu kann das neuartige Coronavirus noch vor den ersten Symptomen übertragen werden. In machen Fällen treten gar keine Symptome auf.

Quelle:  https://www.zusammengegencorona.de/informieren/basiswissen-coronavirus/

Was sind Coronaviren und was bedeuten COVID-19 und SARS-CoV-2?2020-11-29T09:58:34+01:00

Coronaviren wurden erstmalig Mitte der 1960er Jahre identifiziert. Der Name „Coronavirus“ bezieht sich auf das Aussehen der Coronaviren unter dem Mikroskop, das an eine Krone oder einen Kranz erinnert (lateinisch corona = Kranz, Krone). Ein Teil der Erkältungskrankheiten des Menschen wird durch Coronaviren ausgelöst. Das neuartige Coronavirus wird als „neuartig“ bezeichnet, da es sich um ein neues Virus der Virusfamilie der Coronaviren handelt, das erstmals im Dezember 2019 identifiziert wurde. Seit dem 11. Februar 2020 trägt dieses Virus, das vorläufig mit 2019-nCoV bezeichnet wurde, einen neuen Namen: SARS-CoV-2. Das Akronym SARS steht hierbei für “Schweres Akutes Atemwegssyndrom”. Die Erkrankung, welche durch SARS-CoV-2 ausgelöst wird, wird mit COVID-19 bezeichnet (Corona Virus Disease 2019). Coronaviren können Menschen oder Tiere infizieren. In manchen Fällen können Coronaviren, die zuvor ausschließlich Tiere infiziert haben, auf den Menschen übertreten, sich dort weiterverbreiten und auch zu schweren Erkrankungen führen. In der Vergangenheit war das bei den Ausbrüchen von SARS-CoV (Severe Acute Respiratory Syndrome) und MERS-CoV (Middle East Respiratory Syndrome) der Fall. Auch bei dem neuartigen Coronavirus trifft dies vermutlich zu.

Quelle:  https://www.zusammengegencorona.de/informieren/basiswissen-coronavirus/

Wo erfahre ich das Corona Testergebnis?2020-11-29T09:57:53+01:00

Bitte rufen Sie das Ergebnis mit dem ausgehändigten QR-Code in der Crono-Warn-App ab. Bitte sehen Sie von Anrufen in der Praxis ab. In akuten fällen werden wir Sie sofort kontaktieren.

Nach oben